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Beitrag vom 26.09.2021

weltneuvermessung.wordpress.com

Das geplante europäische Lieferkettengesetz: Ein Schritt auf dem Weg zur humaneren Gestaltung der Globalisierung

Von Hans H. Bass, Professor an der Hochschule Bremen

Die Europäische Kommission will in den nächsten Wochen einen neuen Entwurf für ein „Lieferkettengesetz“ vorstellen. Grob gesagt geht es um eine Richtlinie, die Unternehmen ab einer bestimmten Größe verpflichtet, nachteilige Auswirkungen ihrer eigenen Geschäftstätigkeit und der ihrer Zulieferer in drei Bereichen zu ermitteln: Menschenrechte, Umweltnutzung und Regierungsführung. Diese Unternehmen müssen dann gegebenenfalls Maßnahmen ergreifen, mit denen die nachteiligen Auswirkungen abgemildert und bestenfalls beendet werden können. Zusammengefasst werden diese Vorgaben als „Sorgfalts- und Rechenschaftspflicht“ bezeichnet.

Die Richtlinie sollte bereits im Juni 2021 eingebracht werden. Der ursprüngliche Entwurf wurde jedoch zurückgezogen nach einer Kritik des Normenkontrollrats (Regulatory Scrutiny Board). Für diese Kritik gab es formaljuristische Gründe: In der ursprünglichen Fassung sollte das Gesetz menschenrechts- und umweltbezogene Sorgfaltspflichten von Unternehmen mit der Neuformulierung von Pflichten gegenüber den Stakeholdern kombinieren. Diese Kombination wurde vom Board als problematisch angesehen. Möglicherweise gab es zusätzlich auch inhaltliche Bedenken.[i] Denn Ziel der Intervention eines Normenkontrollrats ist es auch, Bürokratie und Folgekosten der Gesetzgebung zu begrenzen.

Der ganze Beitrag:

https://weltneuvermessung.wordpress.com/2021/09/24/das-geplante-europai…