Verhindert die EU den afrikanischen Export verarbeiteter Produkte?
Im Zentrum dieser Kritik stehen seit Jahren die EU-Agrarexportsubventionen. Die gibt es allerdings schon lange nicht mehr. Sie wurden schon vor vielen Jahren drastisch reduziert, und Afrika war davon so gut wie gar nicht mehr betroffen.
Mitte letzten Jahres wurden sie auch rechtlich abgeschafft. Das hält aber viele Kritiker nicht davon ab, weiter deren Abschaffung zu fordern.
Etwas anderes sind die allgemeinen EU-internen Agrarsubventionen. Daran ist sicher manches zu kritisieren, aber in allen Bundesregierungen der letzten Jahrzehnte gab und gibt es die Überzeugung, dass ohne diese Subventionen die deutsche Landwirtschaft nicht überlebensfähig wäre. Man will sie aber erhalten.
Zweitens, können alle ärmsten Länder (LDCs) völlig quoten- und zollfrei alles - außer Waffen - in die EU exportieren.
Und auch die afrikanischen Nicht-LDCs können zu Vorzugsbedingungen exportieren. Deswegen hat die WTO die EU aufgefordert, diese "Privilegierung" zu beenden.
Weil es das Gerücht gibt, Afrika könne keine verarbeiteten Agrarprodukte in die EU ausführen, habe ich vor kurzem beim Bundeslandwirtschaftsministerium nachgefragt, ob es stimme, dass z.B. ein Schokoladenfabrikant in Ghana wegen Quoten und anderer Hemmnisse keine Schokolade in die EU exportieren könne.
Die Antwort:
"Ghana gehört zu den AKP-Staaten die zoll- und quotenfreien Marktzugang in die EU haben. Zölle auf Schokolade werden daher nicht erhoben. Besondere Bestimmungen für den Import von Schokolade aus Ghana gibt es nicht. Die Schokolade muss aber selbstverständlich alle einschlägigen Bestimmungen der EU einhalten, die auch für Schokolade aus dem Inland oder europäischen Ausland gelten.
Eine Übersicht der EU-Bestimmungen die auf Schokolade Anwendung finden, finden Sie unter:
Hierzu gehören zum Beispiel Produktdefinitionen und Qualitätsanforderungen an Schokolade - die so genannte Schokoladen-Verordnung (http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/kakaov_2003/gesamt.pdf), Kennzeichnungsvorschriften, Hygienevorgaben oder Vorschriften zu Rückstandshöchstmengen für Pflanzenschutzmittel und Kontaminanten.
Die EU hat einen Exporthelpdesk eingerichtet um Drittländern, insbesondere Entwicklungsländern, den Zugang zum EU-Markt zu erleichtern (s.o. exporthelp.europa.eu). Auch das BMELV gibt Hinweise auf seiner Homepage in deutscher und englischer Sprache: http://www.bmelv.de/SharedDocs/Standardartikel/Ernaehrung/SichereLebens….
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ven, 26 Sep 2014 - 12:34
Verhindert die EU den afrikanischen Export verarbeiteter Produkte?
Im Zentrum dieser Kritik stehen seit Jahren die EU-Agrarexportsubventionen. Die gibt es allerdings schon lange nicht mehr. Sie wurden schon vor vielen Jahren drastisch reduziert, und Afrika war davon so gut wie gar nicht mehr betroffen.
Mitte letzten Jahres wurden sie auch rechtlich abgeschafft. Das hält aber viele Kritiker nicht davon ab, weiter deren Abschaffung zu fordern.
Etwas anderes sind die allgemeinen EU-internen Agrarsubventionen. Daran ist sicher manches zu kritisieren, aber in allen Bundesregierungen der letzten Jahrzehnte gab und gibt es die Überzeugung, dass ohne diese Subventionen die deutsche Landwirtschaft nicht überlebensfähig wäre. Man will sie aber erhalten.
Zweitens, können alle ärmsten Länder (LDCs) völlig quoten- und zollfrei alles - außer Waffen - in die EU exportieren.
Und auch die afrikanischen Nicht-LDCs können zu Vorzugsbedingungen exportieren. Deswegen hat die WTO die EU aufgefordert, diese "Privilegierung" zu beenden.
Weil es das Gerücht gibt, Afrika könne keine verarbeiteten Agrarprodukte in die EU ausführen, habe ich vor kurzem beim Bundeslandwirtschaftsministerium nachgefragt, ob es stimme, dass z.B. ein Schokoladenfabrikant in Ghana wegen Quoten und anderer Hemmnisse keine Schokolade in die EU exportieren könne.
Die Antwort:
"Ghana gehört zu den AKP-Staaten die zoll- und quotenfreien Marktzugang in die EU haben. Zölle auf Schokolade werden daher nicht erhoben. Besondere Bestimmungen für den Import von Schokolade aus Ghana gibt es nicht. Die Schokolade muss aber selbstverständlich alle einschlägigen Bestimmungen der EU einhalten, die auch für Schokolade aus dem Inland oder europäischen Ausland gelten.
Eine Übersicht der EU-Bestimmungen die auf Schokolade Anwendung finden, finden Sie unter:
http://exporthelp.europa.eu/thdapp/form/output?action=output&prodLine=&…
Hierzu gehören zum Beispiel Produktdefinitionen und Qualitätsanforderungen an Schokolade - die so genannte Schokoladen-Verordnung (http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/kakaov_2003/gesamt.pdf), Kennzeichnungsvorschriften, Hygienevorgaben oder Vorschriften zu Rückstandshöchstmengen für Pflanzenschutzmittel und Kontaminanten.
Die EU hat einen Exporthelpdesk eingerichtet um Drittländern, insbesondere Entwicklungsländern, den Zugang zum EU-Markt zu erleichtern (s.o. exporthelp.europa.eu). Auch das BMELV gibt Hinweise auf seiner Homepage in deutscher und englischer Sprache: http://www.bmelv.de/SharedDocs/Standardartikel/Ernaehrung/SichereLebens….